M 1067 – Motion Ursprung Jasmin und Mit. über die Behandlung von Wohnungen, welche zur Erfüllung der Asylunterkunftsplätze gekündigt werden
Die Leerwohnungsziffer im Kanton Luzern ist mit unter 1 Prozent sehr tief. Gleichzeitig wächst der Flüchtlingsstrom weiter an. Seitens des Bundes bekommt der Kanton Vorgaben, wie viele Flüchtende aufzunehmen sind. Der Kanton wiederum macht den Gemeinden Vorgaben, wie viele Asylunterkunftsplätze sie in ihrer Gemeinde zur Verfügung stellen müssen. In anderen Kantonen wurden deshalb bereits bestehende Mietverhältnisse gekündigt, nur um die Soll-Zahlen für Asylunterkunftsplätze zu erfüllen. Doch ist es der richtige Weg, unsere eigenen Leute zu benachteiligen und ihnen ihr Mietverhältnis zu kündigen? Finden diese Personen dann überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum?
Wir sehen diese Vorgehensweise nicht als richtig an und fordern deshalb den Regierungsrat auf, keine Wohnungen für Asylunterkünfte zu verwenden, welche vorher durch den Vermieter wegen fehlender Asylplätze gekündigt worden sind. Dies ist in der kantonalen Asylverordnung oder in einer anderen geeigneten gesetzlichen Grundlage festzuschreiben.